Betriebliche Gesundheitsförderung: Maßnahmen und steuerliche Vorteile

Betriebliche Gesundheitsförderung: Maßnahmen und steuerliche Vorteile
5. Mai 2019
Betriebliche Gesundheitsförderung: Maßnahmen und steuerliche Vorteile

Die Rechnung ist einfach: Fallen Mitarbeiter aus, zieht das Kosten nach sich. Sind sie gesund und leistungsfähig, stärkt das die Produktivität eines Unternehmens. Was liegt also für Arbeitgeber näher, als in die Gesundheit ihrer Arbeitnehmer zu investieren? Zumal die betriebliche Gesundheitsförderung steuerliche Vorteile mit sich bringt. 

Betriebliche Gesundheitsförderung: Die Maßnahmen

Der wichtigste Baustein, damit sich Arbeitnehmer wohlfühlen und gesund bleiben: Ein gesundes Führungsverhalten der Vorgesetzten. Das belegen die Ergebnisse des Fehlzeiten-Reports 2018 der AOK: Wer sich von den Vorgesetzten wertgeschätzt fühlt, fehlt durchschnittlich 9,4 Arbeitstage pro Jahr. Ansonsten ist die Anzahl der Ausfälle mit knapp 20 krankheitsbedingten Fehltagen mehr als doppelt so hoch. 

Das Thema betriebliche Gesundheitsförderung hat also in erster Linie mit einem guten Betriebsklima zu tun. Dieses sollten Unternehmen als erstes unter die Lupe nehmen, wenn es um die Gesunderhaltung der eigenen Mitarbeiter geht. Zusätzlich können Arbeitgeber flankierende Maßnahmen zur Stärkung der Mitarbeitergesundheit anbieten. 

Zum Beispiel kommen diese in Betracht: 

  • Maßnahmen gegen Mobbing.
  • Psychosoziale Beratungsangebote bei persönlichen oder beruflichen Problemen. 
  • Ergonomische Arbeitsplätze.
  • Ein hygienisches Umfeld: Ein sauberes Büro, in dem auf Hygiene geachtet wird, senkt das Risiko von Keimübertragungen.

Lesetipp_________________________________________________________

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Betriebliche Gesundheitsförderung: Steuerliche Absetzbarkeit

Auch Sportangebote und Kurse zur Stressbewältigung sind ein wichtiger Baustein der betrieblichen Gesundheitsförderung. In großen Firmen finden solche Kursangebote im eigenen Gebäude statt. In kleinen Unternehmen fehlt hierfür allerdings oft der Platz. 

Das heißt aber nicht, dass kleinere Player ihren Mitarbeitern nicht ebenfalls entsprechende Angebote zur betrieblichen Gesundheitsförderung machen könnten. Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern zum Beispiel einen Zuschuss für das Fitnessstudio zahlen. Liegt dieser monatlich bei maximal 44 Euro ist er sogar steuerfrei. 

Für Mitarbeiter, die ohnehin Fitness betreiben, lohnt sich das doppelt. Sie profitieren nicht nur von einem gesünderen Leben. Sie sparen auch Fixkosten ein, die sie ansonsten selbst tragen müssten. Das ist besser als eine Gehaltserhöhung. Denn bei einer Gehaltserhöhung käme wegen der anfallenden Steuern und Sozialabgaben nur ein Teil des Geldes bei den Mitarbeitern an. 

Win-Win-Situation für alle Beteiligten 

Auch andere Angebote, die "den allgemeinen Gesundheitszustand" der Mitarbeiter verbessern, werden vom Gesetzgeber steuerlich begünstigt. 

Das gilt für folgende Leistungen:

  • Übungen zur Entspannung und Stressbewältigung
  • Rückenkurse 
  • Wirbelsäulentherapie
  • Ernährungsberatung 
  • Ernährungskurse
  • Raucherentwöhnung
  • Gesundheitsfortbildungen 
  • Kurse für eine gesündere Arbeitsgestaltung 

Hierfür steht Arbeitnehmern ein Freibetrag in Höhe von bis zu 500 Euro pro Jahr zusätzlich zum normalen Einkommen zu. Das entspricht etwas mehr als 41 Euro im Monat.   

Eine Investition, von der auch der Arbeitgeber erheblich profitiert. Nicht allein, weil auch er Steuern spart. Viel wichtiger ist, dass er mit gesunden Mitarbeitern belohnt wird, die selten ausfallen und motiviert und leistungsfähig ihrer Arbeit nachgehen.

Wer sich einmal die Mühe macht, die Kosten für die betriebliche Gesundheitsförderung gegen eingesparte Krankheitsausfälle zu rechnen, wird schnell feststellen: Das ist mehr als eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten.