Hygienekonzept: Das müssen Unternehmen beim Exit beachten

Hygienekonzept: Das müssen Unternehmen beim Exit beachten
29. April 2020
Hygienekonzept: Das müssen Unternehmen beim Exit beachten

Langsam aber sicher fahren einige Länder ihre Wirtschaft wieder hoch. Der Exit aus dem Lockdown bedeutet nicht, dass Industriebetriebe einfach wieder ihre Bänder anlaufen lassen könnten und alles ist wieder beim alten. Um wieder produzieren zu dürfen, müssen Arbeitgeber strenge Hygienevorkehrungen an verschiedenen Stellen ihres Unternehmens treffen. Dieses gilt natürlich auch für Büros und Verwaltungen. Wir stellen die wichtigsten Eckpunkte vor. 

 

Fachkundige Unterstützung
Unternehmen wird dringend angeraten, sich bei der Erstellung eines Hygienekonzepts fachkundig unterstützen zu lassen. Als Experten können Betriebsärzte, Sicherheitsbeauftragte und Hygieneexperten hinzugezogen werden. Auch Zulieferer und Vertriebspartner von Hygienelieferanten könnten wichtige Hinweise geben.

 

Mitbestimmung und Umsetzung
Bei der Auswahl der Schutzmaßnahmen zum Gesundheitsschutz der Mitarbeiter ist der Betriebsrat einzubeziehen. Die Umsetzung der verabschiedeten Schritte muss umgehend erfolgen. Die Kosten trägt der Arbeitgeber.

 

Infektionsschutz
Im Büroumfeld sollten Schreibtische so weit wie möglich voneinander weggerückt werden und sollten mindestens 1,50 Meter voneinander entfernt stehen. In Bereichen, in denen Arbeitsplätze nicht voneinander getrennt werden können, ist der Einsatz von Trennscheiben aus Plexiglas empfehlenswert.

 

Schutzausrüstung
Arbeitgeber sind verpflichtet, jedem Arbeitnehmer ergänzend eine angemessene Schutzausrüstung zur Verfügung zu stellen, falls notwendig. Zum Beispiel Masken, Handschuhe oder Kittel.

 

Händewaschen
Arbeitnehmer sollten darauf hingewiesen werden, vor ihrem Arbeitsantritt für eine gute Handhygiene zu sorgen. Während der Arbeitszeit ist den Beschäftigten mehrfach die erforderliche Zeit einzuräumen, um sich ihre Hände in den Waschräumen zu waschen. Wasser, Seife, Papierhandtücher und geschlossene Müllbehälter sind hierfür in ausreichender Menge zur Verfügung zu stellen.

 

Handhygiene
Zusätzlich sollten Arbeitgeber systemrelevanter Bereiche Desinfektionsmittel zur Verfügung stellen. Das Robert-Koch-Institut empfiehlt: „Zur chemischen Desinfektion sind Mittel mit nachgewiesener Wirksamkeit, mit dem Wirkungsbereich 'begrenzt viruzid' (wirksam gegen behüllte Viren), 'begrenzt viruzid PLUS' oder 'viruzid' anzuwenden."

 

Reinigung von Flächen
Da das Corona-Virus nach bisherigen Erkenntnissen auch auf vielen Flächen Stunden bis Tage überleben kann, müssen Arbeitgeber durch einen geeigneten Reinigungsplan gewährleisten, dass Flächen, die im Arbeitsalltag häufig mit den Händen berührt werden, täglich mehrfach gereinigt oder auch desinfiziert werden.

 

Freistellung gefährdeter Mitarbeitergruppen
Ältere und Vorerkrankte Arbeitnehmer sind besonders gefährdet. Gibt es für sie keine Möglichkeit, ohne direkten sozialen Kontakt ihrer Tätigkeit nachzugehen, müssen sie von der Arbeit freigestellt werden.

 

Verhalten in Umkleideräumen
In Umkleideräumen sollten sich nicht gleichzeitig mehrere Beschäftigte in unmittelbarer Nähe aufhalten. Das kann durch Abgrenzung von Stehflächen mit Klebeband sichergestellt werden.

 

Versetzte Pausen und Schichten
Durch versetzte Pausen und Schichten können Arbeitgeber gewährleisten, dass sich nicht zu viele Beschäftigte gleichzeitig im Betrieb, in Pausenräumen, an Raucherplätzen oder in der Kantine aufhalten.

 

Home-Office
Arbeiten im Home-Office sollte weiter ermöglicht werden, insbesondere in Großraumbüros. Besprechungen von Angesicht zu Angesicht sollten vermieden werden. Stattdessen sollten Telefon- und Videokonferenzen zum Einsatz kommen.

 

Öffentliche Verkehrsmittel
Mitarbeiter sollten darauf hingewiesen werden, Bus und Bahn zu meiden. Stattdessen sind dem Fahrrad oder Auto der Vorzug zu geben.

 

Betriebsfremde Besucher
Betriebsfremde Besucher sollten nach Möglichkeit nur im absoluten Ausnahmefall auf dem Firmengelände begrüßt und über die betrieblichen Schutzvorkehrungen informiert werden.

 

Gesundheit der eigenen Mitarbeiter
Arbeitgeber sollten die Gesundheit ihrer Mitarbeiter im Blick behalten. Zeigt ein Arbeitnehmer Symptome, die auf eine mögliche Infektion hinweisen, soll er das Gelände umgehend wieder verlassen und sich bei einem Arzt oder beim zuständigen Gesundheitsamt melden.

 

Mit den Informationen aus unserem Blog möchten wir einen aktiven Beitrag zum allgemeinen Gesundheitsschutz leisten. Daher berichten wir regelmäßig über aktuelle Neuerungen und geben Tipps, wie Sie sich und Ihr Umfeld schützen können.

 

Bleiben Sie gesund!

 


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